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Haushaltsrede 2026

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Anne Loth,
geehrte Damen und Herren des Rates und der Verwaltung,
liebe Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wipperfürth,

 

neben den Kriegen und Unruhen in vielen Orten der Welt wird unser Alltag auch in Wipperfürth durch politische Veränderungen in Deutschland und der Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage beeinflusst.

Die politischen Unsicherheiten und Konflikte, hervorgerufen durch die Großmächte wie China, Russland und den USA machen das Leben in Europa und auch bei uns in Deutschland zunehmend unberechenbarer.

 

Im Februar 2025 fand als vorgezogene Neuwahl die Bundestagswahl statt; das Ergebnis: ein Regierungswechsel hin zu „schwarz-rot“. Viele Versprechen wurden gemacht, eine Rekord-Neuverschuldung und ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wurden verabschiedet. Nach einem dreiviertel Jahr ist das Ergebnis eher ernüchternd, Wirtschaftswachstum gen 0 %, Firmen schließen, die Zahl der Arbeitslosen steigt, weiterhin Fachkräftemangel in der Pflege und dem Gesundheitswesen. Diese negative Entwicklung sehen wir leider auch in Wipperfürth.

 

 

Die UWG Wipperfürth möchte sich bei den Ratsfraktionen für die in der Vergangenheit konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

Die Beratungen in den Fachausschüssen waren nicht immer einfach, aber in der Sache fanden wir doch meist eine Lösung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

 

Die Kommunalwahl im September 2025 brachte Veränderungen im Stadtrat und in den Fachausschüssen; so war der Bürgerwille.

Die UWG steht für ein konstruktives Miteinander im Sinne einer bürgernahen Stadtpolitik. In diesem Sinne freuen wir uns, dass die UWG durch die Bürgerinnen und Bürger mit einem zusätzlichen Ratsmandat gestärkt wurde.

 

Die allgemeine Wirtschaftslage  in Deutschland führt  zu Kurzarbeit, Stellenabbau und mancherorts auch zu  Werksschließungen. Diese Entwicklung sehen wir auch in Wipperfürth eine Verringerung von Steuereinnahmen ist die Folge.

Themen wie Kindergartenplätze, OGS-Betreuung und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind nur einige der Themen, die die öffentlichen Haushalte belasten. Die Kommunen werden seit Jahren vom Bund und den Ländern nach wie vor unzureichend unterstützt.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf das Thema der „Altschuldenentlastung durch den Bund und das Land NRW eingehen. Der Haushaltsentwurf für 2026 ff sah eine Entlastung von 26 Mio. durch Bund und Land NRW vor; vom Kämmerer Jens Groll für 2027 in den Haushalt eingestellt. Ganz aktuell erfahren wir, dass die Entlastung durch den Bund mit ca. 9 Mio. EUR aufgrund unklarer Regelungen im Bund nicht in unserem Haushalt berücksichtigt werden darf. Es verbleibt die bisher „zugesagte“ Übernahme der „Verbindlichkeiten aus  Krediten zur Liquiditätssicherung“ in Höhe von 15 Mio. EUR durch das Land NRW

Haushalt / Eigenkapital

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 Nach Rekordwerten der Gewerbesteuereinnahmen in 2023 und 2024 zeichnet sich  bereits für 2025 eine erhebliche Reduzierung ab; das geplante Jahressoll der Gewerbesteuer von 22 Mio. € wird aktuell mit nur 18,9 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt sinken die ordentlichen Erträge in 2025 von geplanten 79,2 Mio. EUR auf 76,8 Mio. EUR und die ordentlichen Plan-Aufwendungen von 83,6 Mio. EUR in 79,9 Mio. EUR. Das Eigenkapital der Hansestadt Wipperfürth wird sich zum Ende dieses Jahres in 15 Mio. EUR reduzieren.

Für 2026 sind im Haushaltsentwurf mit ordentlichen Erträgen von 79,7 Mio. EUR und ordentlichen Aufwendungen von 91,0 Mio. EUR geplant. Das ordentliche Jahresergebnis 2026 wird sich auf minus 12,2  Mio. EUR bzw. auf minus 10,4 Mio. EUR nach Abzug des „globalen Minderaufwandes“ belaufen. Der Schuldenstand je Einwohner hat sich in den Jahren  von 2007 bis 2029 von 2.688 EUR auf 11.712 EUR mehr als vervierfacht.

 

Der Ausblick in die Zukunft zeigt derart hohe, negative Jahresabschlussergebnisse, so dass die Hansestadt Wipperfürth ab voraussichtlich 2029 ihr Eigenkapital aufgebraucht hat. Dies führt bereits ab 2026 in die Haushaltssicherung; ein Haushaltssicherungskonzept bis in das  Plan-Jahr 2036 muss aufgestellt werden. Ab 2034 zeigt die Planung wieder ein positives Eigenkapital.

 

Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Zeiten nicht einfacher werden. Die UWG spricht sich für einen achtsamen Umgang bei den Ausgaben aus. Zur Vermeidung höherer Belastungen für die Bürger, müssen wir einen Weg zu finden zwischen dem was wir uns wünschen und dem, was wir bezahlen können. Auch der Anteil der freiwilligen Leistungen für 2026 mit ca. 2,8 Mio. EUR muss betrachtet werden. Es wird schwer fallen freiwillige Leistungen zurückzuführen, da diese zu einem liebens- und lebenswerten Wipperfürth beitragen. Und ich denke, dass möchten wir alle.

Grundsteuer B

Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 den Entwurf der Bundesregierung zur Grundsteuerreform verabschiedet.  Somit galt ab dem 01.01.2025 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke eine neue Grundsteuermesszahl die mit dem Grundsteuer B Hebesatz verrechnet werden. Vom Land NRW wurden den Kommunen die Anwendung und damit auch die Verantwortung der differenzierten Hebesatzberechnung empfohlen.

In ganz NRW, so auch in unseren Nachbarkommunen im Oberbergischen Kreis, gab es keine einheitliche Handhabung. Schon vor der Einführung hatte es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der differenzierten Hebesätze gegeben; schade nur, dass das Land NRW die Empfehlung abgab, ohne den Kommunen die Rechtssicherheit hierfür zu geben!

Nach der Vorgabe der „summarischen Aufkommensneutralität“ ergaben sich für die Hansestadt Wipperfürth folgende Berechnungsvarianten:

  • „Einheitlicher Hebesatz“ für „Wohneigentum“ und „Nichtwohnen“
    -> 1.163 %
  • „Differenzierte Hebesatzberechnung“
    • „Wohneigentum“                                   ->        1.004 %
    • „Nichtwohnen“                                       ->        1.885 %

    In Wipperfürth betrug in 2025 der Anteil der Grundsteuerfälle mit „Wohneigentum“ nahezu 7.300 Fälle oder 93 %. Nach umfangreicher Beratung im Stadtrat  wurde für die differenzierte Hebesatzberechnung entschieden. Um die Steuerlast für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren,  hatte sich auch die UWG für die differenzierte Hebesatzanwendung  entschieden. Wir wollten die Steuerlast für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger möglichst niedrig halten.

     

    Vier Gewerbebetriebe aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hatten gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Ganz aktuell hat jetzt das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen am 04.12.2025 geurteilt, dass höhere Grundsteuerhebesätze für „Nichtwohnen“ (Gewerbe-Eigentümer) nicht zulässig sind, da es für die Ungleichbehandlung keinen sachlichen Grund gibt. Da dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfte der Streit weiter bis vor das Oberlandesgericht oder zum Bundesverwaltungsgericht getragen werden.

     

    Um die Grundsteueranteile für „Nichtwohnen im Jahr 2026“ in Höhe von 2,2 Mio. EUR zu sichern, wird vom Kämmerer, Herrn Jens Groll die Rückkehr zum einheitlichen Grundsteuerhebesatz empfohlen.

     

    Die UWG Fraktion wird sich nach eingehender Beratung der Empfehlung der Verwaltung zum einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B anschließen. Die Begründung für uns ist die unsichere Gesetzeslage, sowie in der jetzigen Haushaltslage mehr Sicherheit bzw. Stabilität in unseren Haushalt 2026 zu bekommen. Somit wird die Last der Umverteilung in Höhe von ca. 0,8 Mio. EUR auf alle betroffenen Grundsteuerzahler umgelegt.

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    Stadtentwicklung

    Mit der  Entscheidung zum Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2040 „Sieben Dörfer eine Stadt“ wurde Mitte 2023 ein Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung der Hansestadt Wipperfürth einschließlich der Kirchdörfer verabschiedet. Darauf aufbauend steht als Teil des Integrierten Handlungskonzepts Nördliche Innenstadt (InHK 2.0) das Regionalprojekt „Auf zu neuen Ufern“, sowie die Weiterentwicklung zum Masterplan „Radium-Areal“ an.

    Die geplanten Gesamtausgaben werden sich auf ~16.000.000,- EUR belaufen, 70 % davon sollen durch die Städtebauförderung getragen werden. Mit dem Erstantrag zum Start in 2026 werden Mittel für den ersten Finanzierungsabschnitt 2026 in Höhe von 1.600.000,- € beantragt. Die Realisierung der einzelnen Maßnahmen ist vom Planungsfortschritt, der Verfügbarkeit der Grundstücke, der Bereitstellung der Mittel Dritter, der Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den städtischen Haushalt, sowie den entsprechenden Förderzusagen abhängig.

    Die UWG sieht das „InHK 2.0“ als  einmalige Chance zur städtebaulichen Entwicklung für die nächsten Generationen und wird dieses Konzept befürworten und weiter unterstützen.

     

    Neben der langfristigen Entwicklung der Hansestadt Wipperfürth darf aber auch der Erhalt,  der Infrastruktur nicht aus den Augen verloren gehen. Im Haushalt 2026 sind ca. 10 Mio. EUR für den Straßen- und Ingenieurbau eingestellt. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen auch umgesetzt werden.

    Auch  die Instandsetzungen der städtischen Gebäude tragen zum Erhalt der Infrastruktur bei. Für 2026 sind für Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen 1,7 Mio. EUR vorgesehen. Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen wird erwartet.

     

    Ein weiterer Schwerpunkt der Stadtentwicklung ist der Neubau der Feuerwehrgerätehäuser in fast allen Kirchdörfern der Hansestadt Wipperfürth. Sechs neue Feuerwachen sind entsprechend dem Bedarfsplan erforderlich. Mit einem Ansatz von 3,5 Mio. EUR je  Feuerwehrgerätehaus für 2026 und Folgejahre sind in Summe 21 Mio. EUR im Haushalt eingestellt. In Anbetracht der bevorstehenden Haushaltsicherung ist hier der UWG Antrag zu sehen:

    Um Möglichkeiten der Kostenreduzierung zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt, vor Ausschreibung der Feuerwehrgerätehäuser eine Abstimmung/Prüfung mit den Kommunen des Oberbergischen Kreises und dem Kreisfeuerwehrverband durchzuführen. Das Ziel sollte sein, durch Standardisierung, Modulbauweise und Bündelung der Bedarfe etc.  Synergieeffekte und eben Kosteneinsparungen zu erreichen.

    Die Umwandlung des Bauhofs in eine AöR

    Der Rat der Hansestadt Wipperfürth hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen,

    die Fortführung des interkommunalen Bauhofes, auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Nach intensiver Vorbereitung durch die Verwaltungen der beiden Städte Hückeswagen und Wipperfürth mit Beteiligung der Mitarbeiter des interkommunalen Bauhofs wurde im Mai diesen Jahres die Umwandlung und Ausgliederung des Regiebetriebs „Bauhof„ und Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Bauhof Wipperfürth / Hückeswagen als AöR“ zum 01.01.2026 beschlossen.

    Wir danken allen Beteiligten für die intensiven Vorbereitungen auf dem Weg zu dieser neuen Gesellschaftsform und wünschen ein „gutes Gelingen“, auch im Sinne einer erfolgreichen, interkommunalen Zusammenarbeit.

     

    Kindergärten, OGS und Wipperfürther Schullandschaft

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    Kindergartensituation

    Wipperfürth – familienfreundlich! Festzustellen bleibt, dass in Wipperfürth nahezu 100 Kita-Plätze fehlen. Die für 2025 geplante Umsetzung der „Kita-Waldgruppe“ an der Jugendherberge, sowie die Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtung „Sonnenkäfer“ werden in das Jahr 2026 verschoben.

     

    Auch die Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte an der Talstraße als Projekt der „Hans Hermann Voss-Stiftung“, wird sich voraussichtlich bis zum Frühjahr/Sommer 2027 verzögern.

     

    Einiges ist in Vorbereitung, und muss zeitnah umgesetzt werden. Ein Dank an die Hans-Herrmann VOSS Stiftung, die mit diesem Projekt einen hilfreichen Dienst leistet.

    Musikschule Wipperfürth

    Nachdem der Umzug der Musikschule vom Standort an der Real- und Hauptschule auf dem Mühlenberg wieder zurück in einen Gebäudeteil des EvB-Gymnasiums im vergangenen Jahr beschlossen wurde, war die Festanstellung von Honorarkräften in diesem Jahr Thema in Politik und Verwaltung. Zum 01.09.2025 hat die Stadt als Träger der Musikschule aufgrund des Herrenberg-Urteils 24 Honorarkräfte in 9 Vollzeitstellen übernommen, sechs Lehrkräfte arbeiten weiterhin freiwillig als Honorarkräfte. Für die Stadt ergeben sich hierdurch Mehraufwendungen für Personal von ca. 300 TEUR/ Jahr.

     

    Nach Vorberatung im Fachausschuss wurde dem Rat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule Wipperfürth empfohlen. Eine Gebührenerhöhung um 15 % ab dem 01.01.2026 ist vorgesehen und generiert  Mehrreinnahmen von ca. 54 TEUR. Diese dienen dazu, die Mehrausgaben aus der Festanstellung der Musikschullehrkräfte abzufedern. Um den erhaltenswerten Fortbestand der Musikschule zu sichern, ist es erforderlich auch weiterhin nach Möglichkeiten der Kostenreduzierung und Einnahmenerhöhung zu suchen.

    OGS Betreuung und Wipperfürther Schullandschaft

    Die Kapazitäten der außerschulische OGS und 8-1 Betreuung kommen immer mehr an ihre Grenzen. Im Schuljahr 2025/2026 liegt die OGS Betreuung bei 95 % und bei 8-1 bei 86 % der Bedarfe.  Vor dem Hintergrund, dass zum 01. August 2026 alle neuen Grundschüler einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz haben, ist der Arbeitskreis OGS gefordert, die Entwicklung achtsam zu verfolgen und ggf. gegenzusteuern.

     

    Der Schulentwicklungsplan sieht  in den kommenden Jahren einen Schüleranstieg an den Grundschulen von bisher ca. 800 in ca. 1000 Schüler bis zum Jahr 2030 vor. An den Wipperfürther Grundschulen besteht akute Raumnot. Zusammen mit dem Büro ConceptK hat die Verwaltung einen Entwurf entwickelt, wie man dem Problem begegnen kann. So sind im Haushalt für die Jahre 2026 und 2027  Erweiterungsbauten der GGS Kreuzberg, KGS Antonius, GGS Mühlenberg und EGS Albert Schweitzer in Höhe von nahezu 16 Mio. EUR vorgesehen.  Die Verwaltung ist gefordert die Planungsphasen an die vorgegebenen zeitlichen Bedarfstermine für die betroffenen Standorte sicherzustellen.

    Schulcampus Mühlenberg

    Ein weiterer Schwerpunkt der Wipperfürther Schullandschaft ist der Schulcampus Mühlenberg für die Konrad Adenauer-Hauptschule und der Hans Hermann VOSS-Realschule. Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, für 2026 sind ca. 10 Mio. EUR im Haushalt berücksichtigt. Für die Gesamtmaßnahme sind die erforderlichen Mittel von größer 96 Mio. EUR im Haushalt 2026 zu beschließen.

    Die Entscheidung für den neuen Schulcampus ist ein mutiger, aber auch ein gebotener  Schritt und stärkt Wipperfürth als Schulstadt auch für die Zukunft.

    Auch die Sanierungs- und Umbauarbeiten bzw. Rückbau und Neubau am EvB-Gymnasium wird uns noch einige Jahre begleiten. Für die Jahre 2026 und folgende sind für die Gesamtmaßnahme 40 Mio. in der Planung vorgesehen.

     

    Die UWG betrachtet diese Investitionen als erforderliche Investition in unsere Kinder. Wipperfürth ist Schulstadt und so soll es auch bleiben! Zukunftsfähige Schulen sind ein wichtiger Beitrag zu einem familienfreundlichen Wipperfürth. Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer haben ein Recht auf gute Schulen.

    Schaffung von Gewerbe- und Wohnraum

    Die Schaffung von Wohnraum ist eine Voraussetzung für ein familienfreundliches Wipperfürth! Erfreulicherweise konnten im Neubaugebiet „Reinshagensbusch“ in 2024 alle 48 Baugrundstücke veräußert werden, ist im Plangebiet ist eine rege Bauaktivität zu verzeichnen. Viele der geplanten Häuser stehen bereits und bieten den benötigten Wohnraum.

    Auch  mit der Vermarktung der Baugrundstücke in dem Kirchdorf Kreuzberg entlang der Straße „Rote Höhe“ sowie im Gebiet „Thier-West / Aherbusch“ wurde inzwischen begonnen.

     

    Das Thema der fehlenden Gewerbeflächen steht jedes Jahr auf der Tagesordnung.

    Gerade in Zeiten der schwierigen Haushaltssituation mit steigenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen hält die UWG den Ausbau neuer Gewerbeflächen für eine eminent wichtige Voraussetzung zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren.

     

     

    Erschließung Gewerbegebiet Klingsiepen (südlich Kluse)

    Die erste Beteiligungsstufe zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Planungen für Einzelvergaben sollen im Sommer 2026 abgeschlossen sein. Die sog. Offenlage des Bebauungsplans als zweite Beteiligungsstufe kann daraufhin erfolgen. Unser Ziel muss weiterhin eine zügige Vermarktung der Gewerbeflächen sein. Daraus resultieren Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplätze; diese stärken darüber hinaus die Kaufkraft in der Hansestadt Wipperfürth.

     

    Wohnungsbau – nördliche Neye

    Vor dem Hintergrund, dass sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass entsprechende Projekte in anderen Kommunen nur eingeschränkt erfolgreich umgesetzt werden konnten, oder auch teilweise gänzlich gescheitert sind, wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung kürzlich die bisherigen Beschlüsse zur Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung im Bereich des Neubaugebietes „Neye-Nord“ aufgehoben. Stattdessen soll für das Baugebiet eine Bauleitplanung mit dem Ziel der Schaffung von Wohnbauland in regulärer Ausprägung weiter vorangetrieben werden.

     

    Dem sozialverträglichen Wohnungsbau wird leider nach wie vor keine Rechnung getragen. Die Notwendigkeit zur Schaffung nach kleineren, barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen bleibt bestehen. Es obliegt auch in der Verantwortung der Kommunen, dem Bedarf für den sozialen Wohnungsbau / Wohnraum für Menschen mit niederschwelligem Einkommen gerecht zu werden. Ein Ziel der WEG ist „vorrangig eine sichere und sozialverantwortliche Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung“ zu gewährleisten. Ganz aktuell: das Land NRW will mit 12 Milliarden EUR bis 2027 barrierefreien, modernen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Ermöglicht wird dies durch eine Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für die öffentliche Wohnraumförderung ab 2026. Problem erkannt! Die UWG mahnt immer wieder an, dass diese Maßnahmen auch in Wipperfürth umgesetzt werden müssen.

     

     

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    Mobilität & infrasturktur

    Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist Voraussetzung für eine funktionierende Mobilität in der Hansestadt Wipperfürth. In 2025 wurde der Ausbau der Wupperstraße und die Sanierung der Nordtangente, leider ohne die Verwendung von „Flüsterasphalt“ durch Straßen NRW abgeschlossen. Des Weiteren konnten in Folge der Hochwasserschäden aus 2021 drei Brückenbauwerke fertiggestellt werden.

    Der Erhalt und Ausbau der Straßen zu und in den Kirchdörfern, sowie sichere Rad- und Fußwege sind weiterhin erforderlich. Erfreulich ist, dass die Planansätze 2026 ff für das Deckenbauprogramm erhöht wurden; die Maßnahmen sind aktivierungsfähig.

    Auch  Carsharing ist ein Ansatzpunkt für eine gelingende kommunale Mobilitätswende. In Kooperation mit der Car&RideSharing Community eG aus Overath wurden drei Fahrzeuge aus der Dienstwagenflotte in ein öffentliches Carsharing eingebunden und den Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung angeboten. Das Pilotprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

    Die im Haushalt vorgesehenen und geförderten Ansätze für Mobilstationen in den Kirchdörfern, die geplante Fahrradservicestation, ein Fahrradmietsystem, sowie die am Busbahnhof aufgestellten Fahrradboxen tragen zur Verbesserung der Mobilität und dem Umweltschutz bei.

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    Umgestaltung Surgeres-Platz – ZOB

    In der aktuellen Vorberatung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Stadtentwicklung wurde dem Rat einstimmig empfohlen, den ZOB in die Gesamtmaßnahme des Integriertes Handlungskonzept 2.0 „Nördliche Innenstadt“ aufzunehmen.

    Der Gesamtumbau des ZOB enthält u.a. die Verlagerung der Landesstraße 284, die Schaffung neuer Bushalteplätze sowie weiterer mobilitätsrelevanter Elemente Mit Hilfe der Städtebauförderung soll darüber hinaus die Aufenthaltsqualität im gesamten Bereich verbessert werden, z.B. Grünelemente, Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten sowie eine öffentliche, barrierefreie Toilette. Die städtebauförderfähige Maßnahme umfasst Entsiegelungen, neue Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Stauden sowie Errichtung von neuem Sitzmobiliar. Ein städtebaulicher Mehrwert und eine ökologische Aufwertung werden erzielt. Darüber hinaus sollen Sitzgelegenheiten am angrenzenden Gaulbach geschaffen werden und die fußläufige Anbindung an die Innenstadt aufgewertet werden.

     

    Mit der Umgestaltung des ZOB erfolgen auch die Untersuchungen für die erforderlichen Maßnahmen am Brückenbauwerk Gaulbach, zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Ringstr./Gaulstraße, (Kreisverkehr) incl. der Anbindung der Ostlandstraße.

    Die UWG begrüßt die zusammenfassende Betrachtung dieser drei Verkehrspunkte für die in  2028 – 2031 vorgesehene Maßnahme.

    Klima, Umwelt und Natur

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    Nur durch den Schutz  von Umwelt und Natur können wir dem Klimawandel entgegentreten.

    Auch auf dem Gebiet der Hansestadt Wipperfürth müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, die zur Energiegewinnung beitragen können.  

     

    Als einen möglichen Beitrag zum Schutz von Klima, Umwelt und Natur hatte sich die UWG Wipperfürth im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den „Freien aktiven Bürger Hückeswagen e.V.“  und den „Freien Wählern Wermelskirchen“ mit der Verwendung von Gülle beschäftigt und um Prüfung zur Errichtung einer Biogasanlage gemeinsam mit der BEW und den BEW angeschlossenen Städten gebeten.

     

    Die Prüfung findet im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung durch die BEW und der BMU Energy Consulting Gmbh statt; erste positive Ergebnisse wurden bereits vorgestellt, bis zu 12 % des über Erdgas bereitgestellten Wärmebedarfs der beteiligten Städte könnten abgedeckt werden. Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie, welche die wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit näher untersucht, wäre ein sinnvoller nächster Schritt.

     

    Als eine Maßnahme zum Hochwasserschutz hat der Wupperverband damit begonnen, mehr Platz an der Wipper zu schaffen. Es geht um den Flusslauf der Wipper; um die Reaktivierung  und auch Generierung von lokalen Auenlandschaften und natürlichen Rückhalteräume in gewässernahen Bereichen.

     

    So ist auch das angedachte und beschlossene und voraussichtlich in 2027/2028 vorgesehene  Abschleifen der Staustufe am Wehr des Turbinenhauses als ein Baustein für den Hochwasserschutz in Wipperfürth zu betrachten.

    Nicht zuletzt sind die 72 Förderungen für „Balkonkraftwerke“ und Batteriespeicher durch das Förderprogramm „Klimaschutz und Energie“ nicht außeracht zu lassen.

    Wipperfürth

    liebens- und lebenswert

    Hierbei möchten wir die Angebote u.a. für Sport, Freizeit und Kultur mit der Förderung kultureller Vereine und Veranstaltungen, der Städtepartnerschaft, der Städtischen Musikschule, der Stadtbücherei, dem WLS-Bad, dem Klimaschutz, der Wirtschaftsförderung mit der Bestandspflege und –Entwicklung und Akquisition und auch dem Tourismus mit der breiten Öffentlichkeitsarbeit hervorheben. Auch der barrierefreie Neubau des Sportfunktionsgebäudes am Bernhard Wald Stadion konnte in diesem Jahr fertiggestellt werden und steht vielen Sportlern als ein zeitgemäßes und funktionsgerechtes Domizil zur Verfügung. In unserem Haushalt 2026 sind für diese freiwilligen Ausgaben nahezu 2,8 Millionen eingestellt; es fällt schwer in unserer Haushaltslage Einschränkungen in irgendeiner Form vorzunehmen. 

    Wie bereits erwähnt, gilt es die wichtigen Themen wie die das Angebot der Kita Plätze, der OGS, Erweiterungen und Neubauten der Grund- und Weiterführenden Schulen wie dem  Schulcampus auf dem Mühlenberg, und dem EVB Gymnasium voranzutreiben. Vieles ist auf den Weg gebracht und wird uns weiterhin in den nächsten Jahren begleiten.

    Neben den erwähnten Angeboten der freiwilligen Leistungen tragen auch diese Themen zu einem lebens- und liebenswerten Wipperfürth bei.

     

    Das Ehrenamt

    Viele ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger, letztendlich alle sozial- und karitativ wirkenden Personen, Vereine und Einrichtungen tragen zum Wohle unserer Gemeinschaft bei, müssen gehört und unterstützt werden.

     

    Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden vor über 10 Jahren eine landesweit gültige „Ehrenamtskarte NRW“ eingeführt. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit dieser Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

     

    Für in Wipperfürth  ehrenamtlich Tätige wird die „Ehrenamtskarte NRW“ vom Oberbergischen Kreis vergeben. Auf Bürgeranregung und Unterstützung  durch die UWG ist geplant,  die Vergabe künftig durch die Verwaltung in Wipperfürth vorzunehmen. Hiermit soll die Wertschätzung für den großen, ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger bürgernäher hervorgehoben werden. Die UWG setzt sich für eine zeitnahe Umsetzung und entsprechende Information an die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wipperfürth ein.

     

    Die UWG steht für einen sorgsamen, verantwortungsvollen Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Gleichwohl stehen wir vor riesigen, erforderlichen Investitionen, die auch umgesetzt werden müssen. Unser Anliegen ist es die Bürger mitzunehmen, zu informieren und zu beteiligen. Nur so kann unser politisches Handeln vom Bürger nachvollzogen werden.

       

      Der Haushalt, das Haushaltssicherungskonzept steht, die Weichen sind gestellt. Lassen Sie uns die Herausforderungen gemeinsam angehen und zuversichtlich in die Zukunft schauen.

       

      Wir danken allen, die sich in der Stadt und den Kirchdörfern auf so vielfältige Weise engagieren. Sie tragen in besonderer Art und Weise durch ihr Engagement zu unserem lebens- und liebenswerten Wipperfürth bei.

       

      Bedanken möchten wir uns auch recht herzlich bei unserer Bürgermeisterin Frau Anne Loth und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für eine gute und angenehme Zusammenarbeit.

       

      Wir wünschen allen  Wipperfürther Bürgerinnen und Bürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest verbunden mit den besten Wünschen für das kommende Jahr.

       

      Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

       

      Klaus Felderhoff

      UWG – Fraktion

      Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

      Klaus Felderhoff
      UWG – Fraktionsvorsitz

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