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Unabhängig und bürgernah für unsere Stadt!

Wir als unabhängige Wählergemeinschaft für Wipperfürth

Wir sind parteiunabhängige Bürgerinnen und Bürger, die kommunalpolitische Verantwortung in unserer Hansestadt Wipperfürth übernehmen wollen

Wir als unabhängige Wählergemeinschaft für Wipperfürth

Die UWG ist ein Zusammenschluß von politisch interessierten, engagierten Bürgern der Stadt Wipperfürth.

Wir als unabhängige Wählergemeinschaft für Wipperfürth

Grundsatz in der UWG, dass jedes Mitglied seine Meinungsfreiheit nutzen kann.

Wir als unabhängige Wählergemeinschaft für Wipperfürth

Grundsatz in der UWG, es gibt keinen Fraktionszwang, jedes Mitglied ist seinem Gewissen verpflichtet.

Wir als unabhängige Wählergemeinschaft für Wipperfürth

Grundsatz der UWG, jede Sachentscheidung soll verantwortlich im Sinne der Bürgerschaft begleitet werden.

Wir setzen uns ein

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für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern.

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für einen sorgsamen Umgang mit Gebühren und Abgaben.

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für eine bürgerfreundliche Verwaltung

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dass Missstände beim Namen genannt werden.

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dass der Bürger als Partner und nicht als Bittsteller verstanden wird.

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für mehr Bürgernähe im Entscheidungsprozess.

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Aktuelle Themen und Termine

Grundsteuer B – Entscheidung der UWG

Nach einem Gerichtsurteil sind differenzierte Grundsteuer-Hebesätze rechtlich unsicher. Um Einnahmen zu sichern und Haushaltsstabilität zu gewährleisten, unterstützt die UWG ab 2026 die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz.

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Haushaltsrede 2026

Die UWG blickt in ihrer Haushaltsrede 2026 trotz finanzieller Herausforderungen zuversichtlich nach vorn und setzt auf verantwortungsvolles Handeln mit Augenmaß. Mit gezielten Investitionen in Bildung, Stadtentwicklung und Infrastruktur soll Wipperfürth auch in schwierigen Zeiten lebenswert und zukunftsfähig bleiben.

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Pressemitteilung: Stellungnahme Grundsteuer

Gemeinsame Stellungnahme von Stadtrat und Stadtverwaltung zur Petition „Stoppt die massive Grundsteuererhöhung in Wipperfürth“
Die Grundsteuereinnahmen der Hansestadt Wipperfürth für das Jahr 2025 bleiben trotz Grundsteuerreform unverändert. Die Hebesätze wurden aufkommensneutral festgelegt. Das bedeutet, dass sich die städtischen Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer nicht er-höhen, auch wenn die Reform im Einzelfall durch die Neubewertung der Liegenschaften durch das Finanzamt zu Verschiebungen führt.

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