Unabhängig und bürgernah für unsere Stadt!
Wir setzen uns ein
für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern.
für einen sorgsamen Umgang mit Gebühren und Abgaben.
für eine bürgerfreundliche Verwaltung
dass Missstände beim Namen genannt werden.
dass der Bürger als Partner und nicht als Bittsteller verstanden wird.
für mehr Bürgernähe im Entscheidungsprozess.
Aktuelle Themen und Termine
Kommunale Wärmeplanung: Analyse abgeschlossen und geht in die nächste Runde
Die kommunale Wärmeplanung in Wipperfürth, Hückeswagen und Wermelskirchen schreitet voran. Wie im Dezember mitgeteilt wurde, sind die Bestands- und Potenzialanalysen nahezu abgeschlossen und bilden die Grundlage für die weiteren Schritte auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Grundsteuer B – Entscheidung der UWG
Nach einem Gerichtsurteil sind differenzierte Grundsteuer-Hebesätze rechtlich unsicher. Um Einnahmen zu sichern und Haushaltsstabilität zu gewährleisten, unterstützt die UWG ab 2026 die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz.
Haushaltsrede 2026
Die UWG blickt in ihrer Haushaltsrede 2026 trotz finanzieller Herausforderungen zuversichtlich nach vorn und setzt auf verantwortungsvolles Handeln mit Augenmaß. Mit gezielten Investitionen in Bildung, Stadtentwicklung und Infrastruktur soll Wipperfürth auch in schwierigen Zeiten lebenswert und zukunftsfähig bleiben.
Die UWG bedankt sich bei allen Wählerinnen und Wählern
Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern für das Vertrauen! Wir gratulieren unserer Bürgermeisterin Anne Loth zur Wiederwahl. Wir freuen uns...
UWG Wipperfürth und die Kommunalwahl am 14. September
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wipperfürth, wir Alle sind am 14. September aufgefordert unser Wahlrecht zu nutzen. Zur anstehenden Wahl stellt...
Pressemitteilung: Stellungnahme Grundsteuer
Gemeinsame Stellungnahme von Stadtrat und Stadtverwaltung zur Petition „Stoppt die massive Grundsteuererhöhung in Wipperfürth“
Die Grundsteuereinnahmen der Hansestadt Wipperfürth für das Jahr 2025 bleiben trotz Grundsteuerreform unverändert. Die Hebesätze wurden aufkommensneutral festgelegt. Das bedeutet, dass sich die städtischen Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer nicht er-höhen, auch wenn die Reform im Einzelfall durch die Neubewertung der Liegenschaften durch das Finanzamt zu Verschiebungen führt.
…