Haushaltsrede 2025

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Anne Loth,
geehrte Damen und Herren des Rates und der Verwaltung,
liebe Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wipperfürth,

bevor ich auf den Haushalt 2025 und auf unsere Hansestadt Wipperfürth eingehe, möchte ich kurz die allgemeine, besorgniserregende Lage in der Welt ansprechen.

Nach wie vor bestimmen die Nachrichten von dem nahezu drei Jahre anhaltenden Krieg Russlands in der Ukraine, sowie der im Oktober 2023 durch den Angriff der Hamas verursachte Krieg im Nahen Osten unseren Alltag mit täglichen Berichterstattungen. Ein Ende der Kriege und die Folgen für die Zivilbevölkerung und unzähligen Flüchtlinge ist nicht absehbar. 

Flüchtende Menschen in Not aus vielen Ländern kommen weiterhin nach Deutschland und auch zu uns nach Wipperfürth. Ganz aktuell wird durch die neue Containeranlage an der Bahnstraße eine moderne Flüchtlingsunterkunft für 25 – 28 Geflüchtete bereitgestellt. 

Viele Wipperfürther Bürgerinnen und Bürger, sowie Wipperfürther Vereine zeigen weiterhin ihre Solidarität und leisten Großartiges zur Integration. Dank der engagierten Mitarbeit vieler „ehrenamtlichen Unterstützer“ mit wertvollen Beiträgen und Ideen konnte das in 2018 erstellte Integrationskonzept in 2023/2024 aktualisiert, weiterentwickelt und durch den Stadtrat im Oktober 2024 erfolgreich beschlossen werden. 

Allen Beteiligten gilt hierfür ein besonderer Dank der UWG Wipperfürth. 

Neben den Kriegen und Unruhen wird unser Alltag auch in Wipperfürth durch politische Veränderungen in Deutschland und auch der Verschlechterung der Wirtschaftslage beeinflusst. Ein zunehmender Konjunkturrückgang, Werksschließungen, Kurzarbeit in der Industrie, die Verschlechterung der Infrastruktur, Preissteigerungen, Themen wie Kindergartenplätze, OGS-Betreuung und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind nur einige Themen die uns und die öffentlichen Haushalte belasten. 

Mit dieser Finanzmisere ist unsere Hansestadt Wipperfürth nicht allein. Wir müssen immer mehr für Soziales, Klimaschutz und die Unterbringung von Geflüchteten aufbringen; diese Ausgaben sind wichtig, aber für den Erhalt unserer Infrastruktur fehlt den Kommunen oft das Geld. Die Kommunen werden vom Bund und den Ländern unzureichend unterstützt. Bereits im Januar dieses Jahres schlug der Deutsche Städte- und Gemeindebund angesichts von erwarteten massiven Finanzlöchern in den Kommunen Alarm und fordert ein Ende von Sozialleistungserhöhungen ohne Gegenfinanzierung. Viele Kommunen können ihre Aufgaben nicht mehr gänzlich erfüllen; es wird in den Kommunen in 2024 mit einem Defizit von mehr als zehn Milliarden Euro gerechnet. Bund und Länder sind gefordert Abhilfe zu schaffen! 

Über die Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder, die „Altschuldenlösung“ wird vielfach berichtet, allein an der Umsetzung scheint es bisher zu mangeln. Hier sind auch wir, alle Fraktionen im Rat gefordert, Lösungen von unten nach oben in die Spitzenverbände in Richtung der Landes- und Bundesregierung stärker einzufordern! 

Haushalt / Eigenkapital

Nachdem bereits die Gewerbesteuereinnahme in 2023 mit ca. 25,5 Mio. EUR auf einem außerordentlich hohen Niveau lag, ist auch für 2024 mit einem Wert von rund 27 Mio. EUR zu rechnen. Dies wird im Wesentlichen mit Nachveranlagungen für die krisenbedingt herabgesetzten Vorauszahlungen der Vorjahre begründet. 

Die für 2025 geplanten Gewerbesteuereinnahmen basieren auf der Mai-Steuerschätzung 2024 und sind mit dem Ansatz von 22. Mio. EUR für 2025 veranschlagt. Aufgrund der sich weiter verschlechterten allgemeinen Konjunkturlage in Deutschland ist dieser Ansatz aus Sicht der UWG mit einem Risiko, einer Unsicherheit zu betrachten. 

Zum Ende 2024 werden die guten Ergebnisse der vergangenen Jahre erfreulicher Weise zu einer Erhöhung des Eigenkapitals, in voraussichtlich 20,5 Mio. EUR, führen. Doch im Wesentlichen bedingt durch den Wegfall der Schlüsselzuwendungen und der Erhöhung der Kreisumlage / Transferzahlungen ist dieses leider nur ein kurzzeitiger Erfolg. Durch die negativen Planergebnisse im Zeitraum bis 2028 wird sich das Eigenkapital wieder auf ca. 13,5 Mio. EUR reduzieren. Hinzu kommt der ab 2026 geplante buchhalterische Verlustvortrag von ebenfalls 13,5 Mio. EUR in 2028.

Der Schuldenstand je Einwohner hat sich in den Jahren von 2007 bis 2028 von 2.688 EUR auf 10.349 EUR fast vervierfacht. Für 2025 wird im Haushaltsentwurf mit ordentlichen Erträgen von 79 Mio. EUR und Aufwendungen von 83,4 Mio. EUR geplant. Unter Berücksichtigung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen beläuft sich das Jahresergebnis auf minus 5,4 Mio. EUR bzw. auf minus 3,7 Mio. EUR nach Abzug des „globalen Minderaufwandes“, einer rein buchhalterischen Abzugsmöglichkeit von 1,7 Mio. EUR. Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Zeiten nicht einfacher werden; im Gegenteil!

Der in diesem Jahr eingerichtete Arbeitskreis zur Haushaltskonsolidierung wird viel Zeit benötigen um Ergebnisse zu erzielen. Die UWG hat bereits vor zwei Jahren einen Antrag zur Erneuerung des BHKW im WLS-Bad gestellt. Das WLS-Bad ist Teil der Beratungen im Arbeitskreis.

„Die Kunst wird sein, den Weg zu finden zwischen dem was wir uns wünschen und dem, was wir bezahlen können. Das heißt: Kompromisse zu schließen.“

Grundsteuer B

Neben der Gewerbesteuer sind die Einnahmen der Grundsteuer B ein wesentlicher Beitrag für die Steuereinnahmen der Kommunen. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer B basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten die im Jahr 1964 erhoben wurden. Der inzwischen 60 Jahre alte Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. In der Hansestadt Wipperfürth wurde der Hebesatz bereits in 2024 von 630 % in 860 % erhöht, um Steuermehreinnahmen von ca. 1,7 Mio. EUR zu erzielen. Dies war bereits eine erhebliche Belastung für die Wipperfürther Bürgerinnen und Bürger!

Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 den Entwurf der Bundesregierung zur Grundsteuerreform verabschiedet. Die betroffenen Bürger haben vom zuständigen Finanzamt neue Grundsteuermesszahlen erhalten; mal höhere, mal niedrigere; je nach Wert ihrer Grundstücke. 

Mit Inkrafttreten dieser Reform gilt ab 2025 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke die neue Grundsteuermesszahl. Der Bund hat die Umsetzung der Reform an die Länder übertragen; In NRW bestehen ab 2025 unterschiedliche Berechnungsmethoden. Für die Hansestadt Wipperfürth wurden nachstehende Hebesätzen ermittelt:

  • „Einheitlicher Hebesatz“ für „Wohneigentum“ und „Nichtwohnen“
    ➞ 1.163 %
  • „Differenzierte Hebesatzberechnung“
  • Wohneigentum“ ➞ 1.004 %
  • „Nichtwohnen“ ➞ 1.885 %

 

Vom Land NRW werden den Kommunen die Anwendung und damit auch die Verantwortung der differenzierten Hebesatzberechnung empfohlen. Nach der Vorgabe der „summarischen Aufkommensneutralität“ ergibt sich für die Hansestadt Wipperfürth der Gesamtbetrag von 6,580 Mio. EUR für 2025.

Seit Wochen und Monaten wird in den Medien von Widersprüchen/Klageverfahren berichtet; der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass Widerspruch bei der Grundsteuer möglich sein muss. Von einer Rechtssicherheit für die differenzierte Hebesatzberechnung kann keine Rede sein!

Bei all dieser Rechtsunsicherheit fällt es auch uns als UWG Wipperfürth schwer, eine für alle Betroffenen, gerechte Lösung zu finden. Unser erster Ansatz, eine möglichst niedrige Steuerlast für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen sprach für die Differenzierung der Hebesätze.

In der Haushaltsberatung äußerte unser Kämmerer Bedenken und wies aufgrund von Widersprüchen / langwierigen Klageverfahren bei differenzierter Hebesatzanwendung auf Risiken hin; es könnte zu einem erhöhten Ausfall der Grundsteuer B Einnahmen kommen. Dies würde für den einheitlichen Hebesatz sprechen.

In ganz NRW, so auch in unseren Nachbarkommunen im Oberbergischen Kreis, gibt es keine einheitliche Handhabung; zunehmend wird für die differenzierte Hebesatzanwendung entschieden. Jede Kommune entscheidet für sich, auf eigenes Risiko. In Wipperfürth beträgt der Anteil der Grundsteuerfälle mit „Wohneigentum“ nahezu 7.300 Fälle oder 93 %. Um die Steuerlast für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, hat sich die UWG Wipperfürth letztendlich entschieden, für die differenzierte Hebesatzanwendung zu votieren.

Stadtentwicklung

Mit der Entscheidung zum Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2040 „Sieben Dörfer eine Stadt“ wurde Mitte 2023 ein Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung der Hansestadt Wipperfürth einschließlich der Kirchdörfer verabschiedet. Viele Maßnahmen wurden definiert und müssen im Rahmen unserer Möglichkeiten konkretisiert und umgesetzt werden. 

Neben der langfristigen Entwicklung der Hansestadt Wipperfürth darf aber auch der Erhalt, die Instandsetzung der städtischen Gebäude und der Infrastruktur nicht aus den Augen verloren gehen. Auch hier müssen geplante Maßnahmen dringend umgesetzt werden! 

In diesem Zusammenhang betrachten wir es als einen wichtigen Beitrag, dass die seit Sommer 2023 offene Stelle der Fachbereichsleitung II: Stadtentwicklung, Bauen u. Nachhaltigkeit vor wenigen Wochen mit Herrn Axel Kolax neu besetzt werden konnte. Die UWG wünscht Herrn Kolax und seinem Team in der Verwaltung einen guten Start, wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen uns allen ein gutes Gelingen. 

Ein kleiner Baustein aus ISEK ist das für 2025 vorgesehene Gastronomiekonzept. In einer Analyse soll die aktuelle gastronomische Situation erfasst, die Angebote hinsichtlich des Sortiments, der Besonderheiten, Zielgruppen, Trends und Nischen beleuchtet werden. 

Im Anschluss (Konzeptionierung) soll eine Leitidee und eine Bedarfsanalyse – ergänzt durch konkrete Konzeptvorschläge – für die zukünftige Gastronomie der unterschiedlichen Betrachtungsräume erstellt werden. Die Mittel für das Konzept sind im Haushalt berücksichtigt. 

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Feuerwehrgerätehäuser in fast allen Kirchdörfern der Hansestadt Wipperfürth. Sechs neue Feuerwachen sind nötig, so stand es vor wenigen Wochen in unserer Zeitung. 

Im bereits in 2023 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan wurden diverse Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern festgestellt. Neben den Mängeln entsprechen auch die Ausführungen nicht mehr den aktuellen Bestimmungen. Der Brandschutzbedarfsplan zwingt uns zum Handeln. Und das innerhalb der nächsten zehn Jahre! So sind für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen für die Jahre 2027 ff Investitionen von 30 Mio. EUR in die Planung eingeflossen. 

Kindergärten, OGS und Wipperfürther Schullandschaft

Hierzu möchte ich gerne mit ein paar ganz aktuellen Zahlen aus NRW über die Zufriedenheit mit Schulen und Kitas beginnen: 

Mit der Schulpolitik: (sehr) zufrieden: 11 % 

Weniger/nicht zufrieden: 76 % 

Die Situation der Kitas schätzen ein: (sehr) gut: 7 % 

Weniger gut/schlecht: 82 % 

„In Wipperfürth fehlen bald 100 Kita-Plätze“; so lautete in diesem Jahr eine Überschrift in der OBV-Zeitung. Das ist das Ergebnis aus dem Kindergartenbedarfsplan. Der Bedarf wird sicherlich durch die folgend angesprochenen Neubaugebiete weiter steigen. So ist die Planung und Umsetzung einer neuen „Kita-Waldgruppe“ an der Jugendherberge für bis zu 20 Ü-Drei-Kinder sehr zu begrüßen, aber bei weitem nicht ausreichend. 

Auch die Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtung der Evangelischen Kirchengemeinde Wipperfürth, Lüdenscheider Str. 17 wird zur Sicherung der Bedarfe an Kita-Plätzen beitragen. 

Die ganz aktuelle Information, dass die „Hans Hermann Voss-Stiftung“ eine neue Kindertagesstätte in Wipperfürth plant ist für Wipperfürth eine willkommene und hilfreiche Bereicherung. Die Kindertagesstätte mit vier Gruppen soll Platz für 75 Kinder bieten und voraussichtlich im Sommer 2026 eröffnet werden. Die Stiftung wird das Kita-Gebäude an einen gemeinnützigen Träger vermieten, der die Kindertagesstätte betreibt. 

Man kann auch sagen: „Stadtentwicklung fängt bei klein an und hört bei groß auf!“ 

OGS Betreuung und Wipperfürther Schullandschaft 

OGS-Rechtsanspruch 

Zum 01. August 2026 haben bundesweit alle neuen Grundschüler einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz; ab 2029 ist die Nachmittagsbetreuung für alle Grundschuljahrgänge obligatorisch, wenn die Eltern für ihre Kinder einen Platz wünschen. In NRW sollen bis zum Schuljahr 2028/29 mehr als 600.000 OGS-Plätze zur Verfügung stehen; ab 2027 soll der OGS-Ausbau in NRW mit jährlich mehr als einer Milliarde gefördert werden. So die beschlossenen Vorgaben vom Bund und Land. Nach wie vor gibt es Kritik am OGS-Erlass in NRW; ein verpflichtendes Gesetz gibt es nicht. Es wird befürchtet, dass sich das Land aus der Verantwortung stehlen und die Probleme auf die Städte, freien Träger, Lehrer und betroffenen Eltern und Schüler abwälzen wolle. 

Auch wir in Wipperfürth sind gefordert, die Entwicklung wachsam zu verfolgen und ggf. gegenzusteuern. 

Grundschullandschaft 

An den Wipperfürther Grundschulen besteht Raumnot. Der Schulentwicklungsplan prognostiziert in den kommenden Jahren steigende Schülerzahlen. Zusammen mit dem Büro ConceptK hat die Verwaltung eine Studie entwickelt, wie man dem Problem begegnen kann. Nach Analyse der Grundschulstandorte wurden bauliche Handlungsalternativen und langfristige Lösungsmöglichkeiten für drei Grundschulstandorte vorgestellt. Die Verwaltung ist gefordert die Planungsphasen bis zur Realisierung der Interims entsprechend der vorgegebenen zeitlichen Bedarfstermine für die betroffenen Standorte sicherzustellen; entsprechende Investitionen müssen im Haushalt dargestellt werden. 

Ein weiterer Schwerpunkt der Wipperfürther Schullandschaft ist der Schulcampus Mühlenberg. Die Beauftragung der Planungsleistungen „Generalplanung mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb“ sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel von ca. 66 Mio. EUR wurden im HH 2024 beschlossen. 

Die Entscheidung für einen neuen Schulcampus ist ein mutiger, aber auch nötiger Schritt. Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer haben ein Recht auf gute Schulen. 

Auch die Sanierungs- und Umbauarbeiten am EvB Gymnasium wird uns noch einige Jahre begleiten. Die Anpassung an moderne Lernformen ist zu berücksichtigen. 

Wir betrachten daher diese Investitionen in die Wipperfürther Schullandschaft als erforderliche Investition in die Zukunft; Wipperfürth ist Schulstadt und so soll es auch bleiben! Zukunftsfähige Schulen sind ein wichtiger Beitrag zu einem familienfreundlichen Wipperfürth. 

Ein neues Zuhause für die Musikschule 

Die Wipperfürther Musikschule erhält ein „neues – altes“ Zuhause. Der Umzug der Musikschule vom Standort an der Real- und Hauptschule auf dem Mühlenberg wieder zurück in einen Gebäudeteil des EvB-Gymnasiums wurde in diesem Jahr beschlossen. Im dem geplanten Gebäudeteil des EvB´s bestehen beste Voraussetzungen für eine Musikschulnutzung. Auch die EvB-Aula kann von der Musikschule genutzt werden. Der Umzug kann jedoch erst nach der abgeschlossenen Sanierung und Umbau des EvB Gymnasiums erfolgen; das wird jedoch wie bereits erwähnt noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin muss die Musikschule mit einer Übergangslösung leben bis dann eine dauerhafte Lösung für die Musikschule im EvB-Gymnasium erreicht wird. 

Schaffung von Gewerbe- und Wohnraum

Die Schaffung von Wohnraum ist eine Voraussetzung für ein familienfreundliches Wipperfürth! Hierbei sehen wir Fortschritte in den Bebauungsgebieten „Reinshagensbusch“, „Kreuzberg – Rote Höhe“ und auch „Thier – Aher Busch“. 

In Reinshagensbusch wurde bereits die Infrastruktur: Strom, Wasser und Glasfaser sowie die Kanalrohre für die Ableitung des Niederschlagswassers als auch Abwasser verlegt. Viele Grundstücke sind vermarktet; einige Häuser befinden sich bereits im Bau. 

Der Bebauungsplan Nr. 104 Thier-West (Aher Busch) und Bebauungsplan Nr. 121 Rote Höhe wurden im AST beschlossen und stehen kurz vor dem Inkrafttreten. Diese Neubaugebiete werden zur Stärkung der Dörfer beitragen. 

Wohnungsbau, der dem Wunsch älterer oder alleinstehender Menschen entspricht, darf nicht vergessen werden. Bereits bei den Ortsteilspaziergängen die im Rahmen von ISEK durchgeführt wurden, wurde der Wunsch nach kleineren, barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen vielfach geäußert. Dies muss Bestandteil eines jeden neuen Wohnbaugebietes sein. Investoren müssen diesbezüglich sensibilisiert oder besser gesagt gefordert werden. 

 

Auch der soziale Wohnungsbau darf dabei nicht vergessen werden! Es obliegt auch in der Verantwortung einer Kommune dem Bedarf für den sozialen Wohnungsbau / Wohnraum für Menschen mit niederschwelligem Einkommen gerecht zu werden. Hierzu möchte ich an das Ziel der WEG verweisen: „vorrangig ist eine sichere und sozialverantwortliche Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung“. Verwaltung und Politik sind gehalten, die neue Ausrichtung der WEG zu definieren und umzusetzen.

Das Thema der fehlenden Gewerbeflächen steht jedes Jahr auf der Tagesordnung. Bei der Bereitstellung von Flächen hinken wir den Nachbarkommunen hinterher. Fast neidvoll sieht man dort die wachsenden Gewerbeflächen. Gerade in Zeiten der schwierigen Haushaltssituation mit steigenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen hält die UWG den Ausbau neuer Gewerbeflächen für eine eminent wichtige Voraussetzung zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Daraus resultierende Arbeitsplätze erhöhen darüber hinaus auch die Kaufkraft in Wipperfürth.

Zentraler Omnibusbahnhof – ZOB

Die ersten Planungen zur Umgestaltung des „Busbahnhofes“ gehen bereits auf das Jahr 2001 zurück. Die letzten Planungen in 2021 / 2022 erfolgten durch das Planungsbüro, StadtLandBahn. Die Entwicklung einer Vorzugsvariante erfolgte unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. 

Aktuell wird zusätzlich an einer Verkehrsuntersuchung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Ringstr./Gaulstraße, unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Surgères-Platz, durchgeführt. 

Parallel zur Analyse bereitet die Stadtverwaltung die Ausschreibung für die umfangreichen Planungs- und Ingenieurleistungen für das Brückenbauwerk Gaulbach und den ZOB mit der Verschwenkung der Landesstraße vor. 

Die UWG begrüßt die zusammenfassende Betrachtung dieser drei Verkehrspunkte. 

Abbindung / Bushaltestelle Hochstraße

Nachdem in diesem Jahr der Kreisverkehr an der Lüdenscheider Straße fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben wurde ist auch der letzte Baustein des InHK in der Hochstraße beauftragt. Die Stimmen zur Abbindung dieses Teilstücks und der geplanten Bushaltestelle mit pro und contra werden lauter. Eine gute, barrierefreie Erreichbarkeit der Innenstadt muss ermöglicht werden, die Verkehrsberuhigung wird zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt beitragen 

Die UWG trägt den Antrag der CDU Fraktion mit, eine qualifizierte Verkehrszählung in der Innenstadt nach Umsetzung InHK durchzuführen. Nur so können die Ziele des InHK überprüft und sofern erforderlich kann nach Optimierungen gesucht werden. 

Rad und Straßen Infrastruktur in Wipperfürth

Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist Voraussetzung für eine funktionierende Mobilität in der Hansestadt Wipperfürth. Auch Erhalt und Ausbau der Straßen zu und in den Kirchdörfern, sowie sichere Rad- und Fußwege sind erforderlich. 

Im Rahmen von ISEK 2040 wurde der Wunsch zur Verbesserung der Radwege auf dem Weg gebracht; für die Umsetzung scheint noch einige Zeit erforderlich zu sein. 

Erfreulich ist, dass sich die Hansestadt Wipperfürth am Aufbau eines kreisweiten Fahrradleihsystems beteiligen wird. Die erforderlichen Investitionen sind im Haushalt eingeplant; der Kreis hofft auf Fördergelder vom Land NRW. Eine feste Leihstation in der Stadt und zwei virtuelle Stationen auf Kirchdörfern sind vorgesehen. Als Zielgruppe sind Pendler, Gelegenheitsfahrer, aber auch Touristen im Visier. 

Auch die Instandhaltung der Gemeindestraßen trägt zur Mobilitätsverbesserung bei. Leider ist festzustellen, dass das jährlich geplante Deckenbauprogramm in den letzten zwei / drei Jahren nicht ausreichend, oder gar nicht umgesetzt wurde. Der Zustand der Gemeindestraßen wird eher schlechter denn besser. 

Ab Frühjahr 2025 soll der Zustand der Gemeindestraßen wieder jährlich durch eine „Wegebereisung“ in „Augenschein“ genommen werden um die weitere Instandsetzung umzusetzen. 

Auch Carsharing ist ein Ansatzpunkt für eine gelingende kommunale Mobilitätswende. In Kooperation mit der Car&RideSharing Community eG aus Overath werden drei Fahrzeuge aus der Dienstwagenflotte in ein öffentliches Carsharing eingebunden und den Wipperfürther Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung angeboten. Das Pilotprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Auch in einigen Nachbarkommunen wird Carsharing angeboten; es wird angestrebt, ein flächendeckendes Carsharing im Oberbergischen Kreis zu etablieren. 

Klima, Umwelt und Natur

Nur durch den Schutz von Umwelt und Natur können wir dem Klimawandel entgegentreten.

Auch eine klimafreundliche Energiegewinnung dient dem Schutz von Umwelt und Natur. Für unsere Region hat der Oberbergische Kreis mit Vertretern der Kommunen, der Landwirtschaft, sowie des Naturschutzbundes einen Handlungsleitfaden zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Oberbergischen erstellt. 

Auch auf dem Gebiet der Hansestadt Wipperfürth müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, die zur Energiegewinnung beitragen können.

Wie schutzbedürftig unsere Natur auf Einflüsse durch den Menschen reagiert, hat uns in diesem Jahr wiederholt der „Gülleunfall“ in Zuflüssen der Neye-Talsperre gezeigt. 

Die UWG Wipperfürth hat sich in diesem Jahr im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den „Freien aktiven Bürger Hückeswagen e.V.“ und den „Freien Wählern Wermelskirchen“ mit der Verwendung von Gülle beschäftigt und den gemeinsamen Antrag formuliert: 

„Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur Errichtung einer Biogasanlage gemeinsam mit der BEW und den BEW angeschlossenen Städten zu prüfen 

Wir betrachten dies als einen Beitrag zum Umweltschutz und bitten um Zustimmung. 

Als Hochwasserschutz müssen Retentionsflächen geschaffen werden, die im Falle eines Hochwassers als Überflutungsflächen genutzt werden können. In diesem Jahr hat der Wupperverband damit begonnen, mehr Platz an der Wipper zu schaffen; es geht um die Erweiterung der Wipper. In gewässernahen Bereichen wird der Flusslauf verbreitert, es geht um die Reaktivierung und auch Generierung von dezentralen Retentionsräumen. 

Für die Verbesserung des Hochwasserschutzes braucht es verschiedene Bausteine, die nur im Zusammenspiel ihre Wirkung erzielen können. So ist auch das angedachte und beschlossene Abschleifen der Staustufe am Wehr des Turbinenhauses als ein Baustein für den Hochwasserschutz in Wipperfürth zu betrachten. 

Wipperfürth

liebens- und lebenswert

Bei diesem Thema denken wir an die Angebote für Kultur, die Bürgerstiftung „Wir Wipperfürther“, die Musikschule, die Stadtbibliothek, oder auch an den Erhalt des WLS-Bades um nur einige hervorheben. In unseren Nachbarkommunen wurden die Hallenbäder bereits geschlossen; der Bedarf in Wipperfürth wird sich erhöhen. Der im HH 2025 vorgesehene Etat für ein Schwimmbadkonzept kommt zur richtigen Zeit. 

Wie bereits erwähnt, gilt es die wichtigen Themen wie die das Angebot der Kita Plätze, OGS, Erweiterung der Grundschulen und der Schulcampus auf dem Mühlenberg, der barrierefreie Neubau des Sportfunktionsgebäudes am Bernhard Wald Stadion, die Neuausrichtung der Verwaltungsgebäude, die Schaffung von Wohnraum für alle Lebensbereiche; die Erweiterung der Gewerbegebiete, sowie die Stärkung des Angebote in der Innenstadt voran zu treiben. Neben den Angeboten von Kultur für Alle tragen diese Themen zu einem liebens- und lebenswerten Wipperfürth bei. 

Der gemeinnützige Verein „Mittwochsfrauen – WippAsyl“ lud am 13.04.2024 auf den Marktplatz ein. Unter dem Mahnsatz: „Nie wieder ist jetzt“ trafen sich 400 Menschen die für Demokratie, Freiheit und Vielfalt stehen. Die hohe Beteiligung von jungen Menschen gibt uns Hoffnung. Ihre Schülereden verdienen unseren Respekt. 

Vor der Europawahl wurde mit der Aktion zur Stärkung der Demokratie in unserer Stadt unter dem Motto 4 Säulen für Europa“ gemeinsam von den Ratsfraktionen in Zusammenarbeit mit den Wipperfürther Kirchengemeinden, der „Oeko-Ini“, der Caritas etc. ein deutliches Zeichen für die Demokratie und gegen „Rechts“ gesetzt. 

Zu diesem Thema passt auch die Erinnerung an die grauenvollen Taten in der NS-Zeit. So wurde am Sonntag, den 03.11.2024 Oberbergs erste Stolperschwelle in Wipperfürth-Kreuzberg verlegt. Diese soll die Erinnerung an 44 Frauen, die 1942 verschleppt und wahrscheinlich ermordet wurden, wach halten und die Demokratie stärken. 

Viele ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger, letztendlich alle sozial- und karitativ wirkenden Personen und Einrichtungen tragen zum Wohle unserer Gemeinschaft bei, müssen gehört und unterstützt werden. 

Der vom Land NRW im Rahmen des Landesprogramms geförderten Heimatpreises 

„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ 

wird in diesem Jahr an die Einheiten der Freiwillige Feuerwehr Wipperfürth verliehen. 

Allen Beteiligten der aufgeführten Aktionen und Gruppierungen gilt ein herzliches Dankeschön der UWG Wipperfürth. 

Auch in diesem Jahr haben uns unsere Bürgermeisterin, Frau Anne Loth und unser Stadtkämmerer Herr Jens Groll und dessen Team bei der Haushaltsberatung unterstützt; hierfür möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Die UWG wird dem vorgestellten Haushalt incl. des Veränderungsnachweises, für 2025 zustimmen. 

Wir wünschen uns auch in Zukunft eine wertschätzende Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unserer Hansestadt Wipperfürth. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

Klaus Felderhoff
UWG – Fraktionsvorsitz